- Geschäftsbetrieb, Produktion und Distribution der Krewel Meuselbach GmbH laufen uneingeschränkt weiter - Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vollständig gesichert - Sanierungsexperten Jens Lieser und Dr. Martin Kaltwasser begleiten das Verfahren als Generalhandlungsbevollmächtigte -
Eitorf, 27. Mai 2024. Die Krewel Meuselbach GmbH hat am 26. Mai 2024 beim zuständigen Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Durchführung eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens gestellt, der Beschluss wurde bereits heute durch das Gericht erteilt. Der frühzeitige Schritt ist Teil einer umfassenden Strategie zur wirtschaftlichen Stabilisierung des Unternehmens und Neuaufstellung auf dem Markt. Jens Lieser und Dr. Martin Kaltwasser begleiten das Verfahren als Generalhandlungsbevollmächtigte.
Die Einleitung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens hat keine Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb der Krewel Meuselbach GmbH, die Produktion und Distribution werden vollumfänglich weitergeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden laufend über die Entwicklungen informiert, die Löhne und Gehälter sind im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren durch das Insolvenzgeld gesichert. Das ermöglicht dem Unternehmen die Bildung von Rücklagen und ist ein wichtiger erster Schritt im Sanierungsprozess.
„Die Entscheidung zu einem Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung,“ sagt Torsten Förster, Geschäftsführer der Krewel Meuselbach GmbH.
Ziel des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens ist es, das Unternehmen im Rahmen der derzeitigen Herausforderungen wie gestiegene Energiekosten und Nachwirkungen der Corona-Pandemie neu aufzustellen.
Das Unternehmen wird durch ein erfahrenes Team aus Restrukturierungsexperten von LIESER Rechtsanwälte unter der Führung der Partner Jens Lieser und Dr. Martin Kaltwasser unterstützt, welche das Sanierungsverfahren als Generalhandlungsbevollmächtigte begleiten.
Die Rechtsanwälte zeichnen sich durch langjährige Erfahrung und Spezialisierungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht aus. Jens Lieser betont: „Ein vorläufiges Verfahren in Eigenverwaltung bietet den Vorteil, dass die Sanierungsmaßnahmen effizient und im Interesse der Gläubiger durchgeführt werden können, während der Geschäftsbetrieb normal weiterläuft.“ Dr. Martin Kaltwasser ergänzt: „Durch die Antragstellung wird nun frühzeitig proaktiv gehandelt, dazu werden die Geschäftsabläufe umfassend analysiert sowie mit der Geschäftsführung der Krewel Meuselbach GmbH notwendige Anpassungen erarbeitet.“
Dr. Jens M. Schmidt von RUNKEL Rechtsanwälte ist vom Gericht als vorläufiger Sachwalter bestellt worden.
In den nächsten Wochen wird die Krewel Meuselbach GmbH gemeinsam mit den Sanierungsexperten die Schritte für eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Neuaufstellung ausarbeiten und schrittweise umsetzen.
Über Krewel Meuselbach
Über LIESER Rechtsanwälte
LIESER Rechtsanwälte ist ein führendes Büro auf dem Gebiet gerichtlicher Sanierungsverfahren – spezialisiert auf Insolvenzverwaltung, Restrukturierung und Sanierung. Von 15 Standorten u.a. in Koblenz, Köln, Frankfurt a. Main, Bonn, Trier, Mainz, Darmstadt, Mannheim und Saarbrücken werden Sanierungsmandate aller Größenordnungen und Branchen betreut. In über 3.000 Unternehmensinsolvenzverfahren hat LIESER Rechtsanwälte die Kompetenz bei der Fortführung und Sanierung von Unternehmen erfolgreich unter Beweis gestellt. Weitere Informationen unter: www.lieser-rechtsanwaelte.de.Ansprechpartner für die Medien
RA Martin Wohlrabe